Die elektronische Patientenakte (ePA) ist seit 2025 im deutschen Gesundheitssystem für alle gesetzlich Versicherten verfügbar. Sie hat das Potenzial, die medizinische Versorgung deutlich zu verbessern und Abläufe effizienter zu gestalten, indem Gesundheitsdaten zentral und digital gespeichert werden. Doch was genau verbirgt sich hinter der ePA? Welche Vorteile bietet sie und gibt es auch Nachteile? In diesem Beitrag erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur elektronischen Patientenakte und wie sie den Alltag von Patient:innen und Ärzt:innen verändern kann. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit Januar 2025 wurde die ePA für alle gesetzlich Versicherten standardmäßig eingerichtet. 
  • Die Nutzung ist freiwillig, d. h. Versicherte können der Einrichtung widersprechen. 
  • Die ePA ermöglicht es, Gesundheitsdaten digital zu speichern und zu verwalten. 
  • Patient:innen und medizinisches Personal profitieren durch eine effizientere Kommunikation und bessere Datenverfügbarkeit. 
  • Die Sicherheit und der Schutz sensibler Gesundheitsdaten stehen dabei im Fokus. 

Was ist die elektronische Patientenakte? 

Die elektronische Patientenakte, auch bekannt als ePA, ist eine Art digitale Gesundheitsakte. In der ePA werden medizinische Informationen wie Arztberichte, Medikationspläne, Röntgenbilder und auch Laborbefunde an einem zentralen Ort gespeichert. Versicherte können auf diese Weise alle wichtigen Gesundheitsdaten unkompliziert und sicher digital einsehen und verwalten. Die ePA wurde in Deutschland am 1. Januar 2021 eingeführt und steht seit 2025 allen gesetzlich Versicherten automatisch zur Verfügung gestellt. Das Ziel: schnellere Informationsverfügbarkeit und eine umfassendere medizinische Betreuung. 

Versicherte, die die ePA nicht nutzen möchten, haben die Möglichkeit, der Einrichtung zu widersprechen. Der Zugang bleibt freiwillig, und bereits bestehende Akten können weiterhin genutzt werden. 

Nutzung und Verwaltung der elektronischen Patientenakte 

Sowohl medizinisches Fachpersonal als auch Patient:innen selbst können die ePA nutzen und verwalten. 

Verwaltung durch medizinisches Personal 

Ab 2025 sind unter anderem Vertragsärzt:innen, Psychotherapeut:innen, Apotheken und Zahnarztpraxen dazu verpflichtet, relevante Gesundheitsdaten in die ePA einzutragen. Auch physio- und ergotherapeutische Praxen sollen zukünftig in das System integriert werden. Dies erleichtert den schnellen Zugriff auf medizinisch wichtige Informationen, wodurch Behandlungen optimiert und unnötige Untersuchungen vermieden werden können. 

Selbstverwaltung durch Versicherte per App 

Versicherte haben die Möglichkeit, ihre ePA selbst zu verwalten. Die Krankenkassen stellen dazu eine App bereit, die auf Smartphones und Tablets genutzt werden kann. Über diese App können sie: 

  • Dokumente einsehen, hinzufügen und löschen, 
  • Berechtigungen für den Zugriff durch medizinische Fachkräfte verwalten, 
  • Vertrauenspersonen zur Verwaltung ihrer ePA autorisieren, 
  • Informationen zu den Kosten ihrer Behandlungen einsehen. 

Gut zu wissen

Ärzt:innen sind verpflichtet, aktuelle Behandlungsergebnisse und Diagnosen in die ePA hochzuladen. Ältere Dokumente oder frühere Diagnosen können jedoch ebenfalls auf Wunsch vom Patienten oder der Patientin bei der jeweiligen Praxis angefordert und ergänzt werden, um einen vollständigen Überblick über die Gesundheitshistorie zu erhalten. 

Nutzung ohne App: Alternativen zur mobilen Verwaltung 

Für Versicherte ohne Smartphone bietet sich die Möglichkeit, die ePA über einen Desktop-Client auf dem PC zu verwalten. Zudem können Personen, die keinen Zugang zu digitalen Geräten haben, die ePA passiv nutzen – die Daten werden in diesem Fall ausschließlich von Ärzt:innen und anderen autorisierten Stellen eingepflegt, ohne dass Versicherte aktiv auf die Inhalte zugreifen. 

Zugriffsrechte und Datenschutz: Wer kann meine ePA einsehen? 

Der Schutz der sensiblen Gesundheitsdaten hat oberste Priorität. Versicherte behalten stets die Kontrolle über ihre ePA und können selbst entscheiden, welche Ärzt:innen oder Institutionen Zugriff auf welche Dokumente haben und wie lange dieser Zugriff bestehen bleibt. So erhält eine Arztpraxis z. B. nach Einlesen der Gesundheitskarte Zugriff auf die ePA für 90 Tage. Patient:innen können über die App der Krankenkasse oder durch die Ombudsstelle der Krankenkasse veranlassen, dass der Zugang für einzelne Ärzte und Ärztinnen oder Einrichtungen eingeschränkt wird oder ausgewählte Dokumente verborgen werden. Allerdings sind Daten, die bereits von den Ärzt:innen heruntergeladen wurden, von diesen Regelungen ausgenommen und unterliegen speziellen Datenschutzbestimmungen. 

Steht die ePA auch privat Versicherten zur Verfügung? 

Derzeit bieten einige private Krankenversicherungen ebenfalls elektronische Patientenakten an. Da sie jedoch nicht gesetzlich dazu verpflichtet sind, ist die Verfügbarkeit und Funktionalität dieser Akten abhängig von der jeweiligen privaten Krankenversicherung. Privatversicherte sollten sich direkt bei ihrer Versicherung über Details zur Nutzung und den Funktionsumfang ihrer digitalen Akte informieren. 

Vorteile der ePA für Patient:innen und medizinisches Personal 

Die elektronische Patientenakte bringt viele Vorteile mit sich, die sowohl Patient:innen als auch medizinisches Personal entlasten und die Versorgung verbessern: 

  • Durch direkten Zugang zu aktuellen Gesundheitsdaten wird eine genauere und schnellere Diagnostik ermöglicht. 
  • Patient:innen haben die Möglichkeit, ihre Gesundheitsdaten eigenständig zu verwalten und zu kontrollieren.  
  • Bereits durchgeführte Untersuchungen werden sind einsehbar und verhindern Doppeluntersuchungen. 
  • In Notfallsituationen können Ärzt:innen schnell auf wichtige Informationen, z. B. zu Vorerkrankungen oder Unverträglichkeiten, zugreifen. 
  • Digitale Übermittlung von Dokumenten spart Zeit und Ressourcen.

Mögliche Nachteile und Herausforderungen bei Nutzung der ePA 

Trotz der Vorteile gibt es auch einige Herausforderungen und potenzielle Nachteile: 

  • Datenschutzrisiken: Sicherheitsvorkehrungen sollen Datenlecks und Cyberangriffe verhindern, jedoch besteht immer ein Restrisiko. Bei einigen Menschen ist die Angst daher besonders groß, dass sensible Informationen zu ihrer Krankengeschichte in die falschen Hände gelangen.  
  • Abhängigkeit von stabiler Technik: Durch technische Störungen kann der Zugang zu wichtigen Daten mitunter behindert werden. 
  • Barrieren bei der Nutzung: Menschen ohne passende technische Geräte oder Kenntnisse könnten eingeschränkt sein.

Ist die elektronische Patientenakte ab 2025 verpflichtend? 

Obwohl die ePA automatisch für gesetzliche Versicherte eingerichtet wird, ist ihre Nutzung freiwillig. Allterdings müssen Versicherte proaktiv bei ihrer Krankenkasse der Nutzung der ePA widersprechen. 

Widerspruch gegen die ePA: So geht’s 

Versicherte, die ihre ePA nicht nutzen möchten, können sich bei ihrer Krankenkasse informieren und einen schriftlichen Widerspruch einlegen. Dies ist notwendig, um die Erstellung der ePA zu verhindern (Opt-out-Verfahren). Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, über die Einführung der ePA zu informieren. Gegebenenfalls erhalten Sie hierfür von ihrer Krankenkasse sogar ein digitales Widerspruchsformular. Bei einem Widerspruch die ePA mitsamt aller bereits gespeicherten Daten gelöscht. 

Internationale Erfahrungen und Ausblick 

Länder wie Estland und Dänemark haben die ePA bereits erfolgreich vor Jahren eingeführt. Erste Pilotprojekte in Deutschland zeigen ebenfalls vielversprechende Resultate, obwohl es von einigen Seiten Vorbehalte wegen möglicher Datenschutzbedenken gibt. Diese internationalen Erfahrungen verdeutlichen, wie wichtig eine umfassende Informationsstrategie und hohe Sicherheitsstandards sind. 

Fazit: Ein sicherer und bewusster Umgang mit der ePA 

Die Entscheidung zur Nutzung der ePA sollte bewusst und informiert getroffen werden. Viele Krankenkassen bieten Schulungen und Informationsmaterial an, um den Einstieg in die digitale Gesundheitsakte zu erleichtern. Die ePA kann den Alltag von Patient:innen und medizinischem Personal erleichtern und zu einer besseren Gesundheitsversorgung beitragen. Sollte die ePA dennoch nicht gewünscht sein, besteht weiterhin die Möglichkeit, ihre Einrichtung abzulehnen. 

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Louisa Löwe, pharmazeutische Expertin

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