Informationen zum Rezept

Rund ums Rezept – Rezeptarten, Einlösung und Zuzahlungen

Damit ein Rezept eingelöst werden kann, muss es zwingend verschiedene Rezept-Informationen enthalten:

  • Angaben zur Patientin bzw. zum Patienten:
    Das Rezept sollte den vollständigen Namen und die Adresse der Patientin bzw. des Patienten enthalten, auf den das Medikament ausgestellt wurde. Dies hilft sicherzustellen, dass das Medikament für die richtige Person bestimmt ist.
  • Angaben zur Ärztin oder zum Arzt:
    Das Rezept sollte den Namen, die Kontaktdaten und die Berufsbezeichnung der Ärztin oder des Arztes enthalten, die oder der das Rezept ausgestellt hat. Außerdem muss eine eigenhändige Unterschrift mit Arztstempel oder beim e-Rezept eine elektronische Signatur vorhanden sein.
  • Datum der Ausstellung:
    Das Rezept sollte das Datum enthalten, an dem es ausgestellt wurde. Das ist deshalb wichtig, da einige Medikamente nur eine begrenzte Gültigkeitsdauer haben. Außerdem kann so die Aktualität des Rezepts sichergestellt werden.
  • Angaben zur Medikation:
    Auf dem Arzneimittelrezept sollte der Name sowie die Wirkstoffmenge und die Arzneiform (Tabletten, Kapseln, Tropfen usw.) des verordneten Medikaments eindeutig angegeben sein.
  • Menge:
    Das Rezept sollte die Menge des verschriebenen Medikaments enthalten – entweder in Form der Anzahl der Einheiten (z. B. Tabletten) oder der Dauer des Vorrats (z. B. 30 Tage Vorrat).

FAQ – Fragen und Antworten zum Rezept

Für Kassenrezepte gilt: Wurde Ihnen anstelle eines speziellen Arzneimittels lediglich ein Wirkstoff verschrieben oder nicht ausdrücklich ausgeschlossen, das verordnete Arzneimittel durch ein anderes zu ersetzen (Aut-idem-Verbot), sind wir als Apotheke verpflichtet, Ihnen wirkungsgleiche, jedoch preisgünstigere Arzneimittel auszuhändigen. Damit verringert sich ggf. auch Ihre anfallende Zuzahlung. Sofern kein Aut-idem-Verbot besteht, können privat versicherte Kund*innen ebenfalls ein preisgünstigeres Präparat beanspruchen oder auf die Verordnung ihres Arztes bestehen.

Sie können bei uns alle in Deutschland zugelassenen Fertigarzneimittel und apothekenüblichen Produkte bestellen.
Ausnahmen sind:

Betäubungsmittel-Rezepte (gelbes Rezept)

T-Rezepte

Zuzahlungsstatus (gebührenfrei oder gebührenpflichtig). Falls Sie von der Zuzahlung befreit sind, senden Sie uns bitte eine Kopie Ihres Befreiungsausweises bei der ersten Bestellung mit

die Pille danach

Medikamente, die im Grenzverkehr als Betäubungsmittel gelten. Hierzu zählen starke Schmerz- oder Schlafmittel und bestimmte Arzneimittel aus den Gruppen der Psychopharmaka, sowie starke Schmerz- oder Schlafmittel (wie z. B. Bromazepam, etc.)

individuell anzufertigende Arzneimittel und Rezepturen (z. B. onkologische Zubereitungen und Zubereitungen für parenterale Ernährung)

rezeptpflichtige Tierarzneimittel

Bei einer Rezepteinsendung liefern wir Ihre bestellten freiverkäuflichen Produkte versandkostenfrei. Sie können die gewünschten Artikel zusammen mit Ihren verschriebenen Medikamenten in den Warenkorb legen und die Bestellung abschließen. Alle Informationen zur Einsendung Ihres Rezeptes erhalten Sie zusammen mit der Bestellbestätigung. Sie möchten Ihre Bestellung mit dem Rezept einsenden? Einfach Bestellschein ausdrucken und beilegen.

Ja, Sie können eine Vertrauensperson damit beauftragen, ihr Rezept bei der Apotheke einzulösen.

Lösen Sie Ihr Selbstzahler-Rezept bei uns ein und erhalten Sie dafür einen Bonus.

Wie jede andere Apotheke kann auch APO Pharmacy B. V. gesetzlich dazu verpflichtet sein, im Fall des Einlösens von Rezepten bei den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland Zuzahlungen zu erheben. Über diesen Zuzahlungsbetrag stellen wir Ihnen eine entsprechende Rechnung aus.

Grundsätzlich wird bei allen Leistungen eine Zuzahlung von 10 % des Verkaufspreises des Medikaments erhoben, höchstens aber 10 € und mindestens 5 €. Hinzu kommt, dass die Zuzahlung nie mehr als die tatsächlichen Kosten des Arzneimittels beträgt. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind von der Zuzahlung befreit. Des Weiteren werden für Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkombinationen, die bestimmte Preisgrenzen der Krankenkassen überschreiten, Aufzahlungen durch den Gesetzgeber erhoben. Bitte wenden Sie sich für detaillierte Informationen an Ihre Krankenkasse.

Haben Sie Ihre Belastungsgrenze (2 % des Bruttoeinkommens, für chronisch Kranke 1 %) erreicht, stellt Ihnen die jeweilige Krankenkasse auf entsprechenden Antrag hin für das laufende Kalenderjahr eine Befreiung aus. Legen Sie Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin diese Befreiung vor, damit er oder sie das Rezept entsprechend kennzeichnen kann.

Rezeptarten

Das Rezept für Selbstzahle:innenr ist das klassische Privatrezept (oft blau, andere Formen und Farben möglich): Die Kosten werden als Vorleistung von der oder dem Versicherten getragen. Die Erstattung erfolgt zwischen der privat versicherten Person und der Krankenkasse. Das Privatrezept ist nach Ausstellung drei Monate gültig.

Auch gesetzlich Versicherte müssen für rezeptpflichtige Produkte im vollen Umfang selbst zahlen, wenn das zu verschreibende Arzneimittel nicht über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden kann.

Verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht zum Umfang des Leistungspaketes der gesetzlichen Krankenkasse zählen, sind beispielsweise potenzfördernde Mittel, Mittel zur Raucherentwöhnung, Appetitzügler, Haarwuchsmittel und die Anti-Baby-Pille (bei Frauen ab 21 Jahren). Das Privatrezept ist nach Ausstellung drei Monate gültig.

Sie benötigen ein längeres Zahlungsziel für Ihr blaues Rezept?
Sprechen Sie uns an. Wir sind selbstverständlich gern für Sie da. Sie erreichen uns montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr und samstags von 8 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 0800 8866699 (kostenlos aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz).

Blaues Rezept

Bei dem rosafarbenen Rezept handelt es sich meist um das sogenannte Kassenrezept. Die Kosten für die Medikamente werden bis auf die Zuzahlung und ggf. den Eigenanteil von der jeweiligen Krankenkasse übernommen. Die Gültigkeit beträgt ab Ausstellung 28 Tage. Mitunter nutzen Ärztinnen und Ärzte dieses Formular auch, um ein Privatrezept auszustellen. In diesem Fall gehen die gesamten Kosten zu Lasten des Versicherten. Die Gültigkeit beträgt ab Ausstellung drei Monate.

Rosa Rezept

Hierbei handelt es sich meist um eine ärztliche Empfehlung für rezeptfreie Medikamente. Die Kosten trägt der oder die Patient:in. Die Gültigkeit für rezeptpflichtige Medikamente beträgt drei Monate, für Rezeptfreies ist sie unbegrenzt.

Rezeptpflichtige Medikamente, bei denen die Kosten vom Patienten oder der Patientin in vollem Umfang selbst getragen werden müssen, werden in der Praxis oft über ein grünes Rezept verordnet. Für das Einlösen eines rezeptpflichtigen Produktes als Selbstzahler:in, z. B. für potenzfördernde Mittel, Mittel zur Raucherentwöhnung, Appetitzügler, Haarwuchsmittel oder die Anti-Baby-Pille (bei Frauen ab 21 Jahren), erhalten Sie weiterhin bis zu 30 € Bonus.10)

Selbstzahler:innen sind Privatversicherte oder gesetzlich krankenversicherte Kund:innen, die ihr verschreibungspflichtiges Medikament selbst zahlen und es sich von der gesetzlichen Krankenkasse nicht erstatten lassen können. Für jedes rezeptpflichtige Medikament erhalten Selbstzahler:innen einen Rezept-Bonus. Dieser liegt bei mindestens 2,50 € und bei maximal 10 € pro Medikamenten-Packung (Bonusstaffel siehe Tabelle).

Bei drei Medikamenten mit einem Maximal-Bonus können Sie also 30 € pro Rezept sparen. Der Rezept-Bonus wird nach Eingang Ihres Original-Rezepts vom Kaufpreis der Produkte abgezogen, die Sie ohne Verschreibung bestellen. Ein möglicher Restbetrag wird Ihrem Kundenkonto in Form von Bonuspunkten gutgeschrieben und bei einem weiteren Einkauf rezeptfreier Artikel vom Warenwert abgezogen.

Gruenes Rezept

Auf einem gelben Rezept werden Medikamente verordnet, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen. Die Gültigkeit ist auf sieben Tage begrenzt. Leider können Sie gelbe Rezepte aktuell nicht bei uns einlösen, da hochdosierte Schlaf- und Schmerzmittel im Grenzverkehr dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen, d. h. diese Arzneimittel dürfen nicht aus den Niederlanden nach Deutschland versendet werden.

Gelbes Rezept

Das e-Rezept wird das klassische Papier-Rezept zukünftig ablösen. Seit Anfang September 2022 ist im Kammerbezirk Westfalen-Lippe das e-Rezept für alle Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte unverbindlich eingeführt worden. Bei Erfolg der ersten Umsetzungsstufe folgen am 01. Dezember 2022 sechs weitere Regionen und Bundesländer. Im nächsten Jahr soll die Integration des e-Rezepts in Deutschland abgeschlossen werden.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zum e-Rezept

e-Rezept

Wir sind für Sie da!

Sie haben noch Fragen? Kontaktieren Sie uns!

Kostenfreie Fachberatung.

Sie erreichen uns per E-Mail-Adresse [email protected] sowie unter der Telefonnummer: 0800 8866699

Wir sind montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr sowie samstags von 8 bis 14 Uhr für Sie da (kostenlos aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz).

10) Der Rezept-Bonus wird nur auf Rezepte von Selbstzahlern gewährt. Selbstzahler sind Privatversicherte oder gesetzlich krankenversicherte Kunden, die ihr verschreibungspflichtiges Medikament selbst zahlen und es sich nicht von der gesetzlichen Krankenkasse erstatten lassen (beispielsweise beim blauen Rezept für gesetzlich Versicherte). Für jedes rezeptpflichtige Medikament erhalten Selbstzahler einen Rezept-Bonus. Dieser liegt bei mindestens € 2,50 und bei maximal € 10 pro Medikamenten-Packung. Berechnung: Beträgt der Preis des Arzneimittels (inkl. MwSt.) weniger als € 70, erhalten Sie einen Rezept-Bonus in Höhe von € 2,50. Für ein Arzneimittel ab € 70 bis € 300 beträgt der Bonus € 5. Kostet es mehr als € 300 erhalten Sie € 10 Bonus. Bei 3 Arzneimitteln mit Höchstbonus erhalten Sie daher maximal € 30 pro Rezept. Der Rezept-Bonus wird nach Eingang Ihres Original-Rezepts von dem Kaufpreis der Produkte abgezogen, die Sie ohne Verschreibung bestellen. Ein ggf. verbleibender Restbetrag wird in apoPunkte umgerechnet (€ 1,00 Bonus = 100 apoPunkte) und Ihrem Kundenkonto für zukünftige Bestellungen gutgeschrieben. Ihre gesammelten apoPunkte können Sie bereits ab 250 Punkten bei einer Ihrer nächsten Bestellungen ohne Rezept einlösen. Eine Barauszahlung erfolgt nicht.